Wenn der Netzbetreiber sich nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Anschlussbegehrens mit einem Zeitplan für das weitere Vorgehen zurückmeldet, können PV-Anlagen bis 30kWp angeschlossen werden, auch ohne Genehmigung durch den Netzbetreiber.
Zudem sind nun vereinfachte Zertifizierungsverfahren bis 270 kWp bzw 500kWp. Bisher unterlagen Anlagen ab 135kWp der Anlagenzertifizierung nach VDE-AR-N 4110 Mittelspannung... Ausreichend ist mittlerweile ein vereinfachter Nachweis nach VDE-AR-N 4105.
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